LEV NRW: Nachprüfungsverfahren wird wieder aufgenommen
(OLN) Als die Verhandlungen gegen die Vereine Moskitos Essen, EV Duisburg und Herner EV am Freitag, dem 4. Juli 2015 vor dem Spielgericht des Eissport-Verbandes NRW zu später Stunde auf Wunsch aller beteiligten Parteien unterbrochen wurden, da keimten Hoffnungen auf dass ein einvernehmlicher Kompromiss gefunden werden könnte.
Während der Verhandlung war der Eindruck entstanden, die Vereine wären durch den DEB dahingehend getäuscht worden, dass sie sich mit den Nachwuchsmannschaften zwar beim DEB anmelden sollten, die Meldungen aber an den LEV NRW weitergegeben würden. Leider haben sich die Hoffnungen auf diesen Kompromiss nicht erfüllt. Vereinbart wurde, dass die betroffenen Vereine bis Montag, den 13. Juli 2015 verbindlich ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag abgeben sollten. Dies ist nicht geschehen, der Anwalt der drei Vereine erklärte kurz vor Ablauf der Beratungsfrist die angedachte vergleichsweise Regelung für gescheitert. Damit ist nun unvermeidbar, dass nach der zehntägigen Unterbrechung das Nachprüfungsverfahren vor dem Spielgericht wieder aufgenommen werden muss.
„Bei der Unterbrechung konnte man den Eindruck gewinnen, dass alle Parteien mit dem Kompromissvorschlag zufrieden waren. Warum dieser nun nicht angenommen wurde und der DEB nicht bereit ist, eine Kooperationsvereinbarung mit dem LEV NRW abzuschliessen, ist aus Sicht des LEV NRW nicht nachvollziehbar. Weiter gehende Spekulationen sind nicht zielführend. Auf jeden Fall wurde die Chance auf eine gütliche Einigung damit vertan“, lautet das Fazit von LEV NRW Pressesprecher Klaus Picker.: Verzicht auf die ausgesprochenen Sperren, Freigabe der drei Seniorenmannschaften für die DEB Oberliga Nord, Rückkehr der jeweiligen Nachwuchsmannschaften in den Spielverkehr des LEV NRW, analog zur der Ligenbildung, die am 10. Mai 2015 mit Zustimmung des DEB Sportdirektors Ernst Höfner in Dortmund erfolgte.
(OLN) Als die Verhandlungen gegen die Vereine Moskitos Essen, EV Duisburg und Herner EV am Freitag, dem 4. Juli 2015 vor dem Spielgericht des Eissport-Verbandes NRW zu später Stunde auf Wunsch aller beteiligten Parteien unterbrochen wurden, da keimten Hoffnungen auf dass ein einvernehmlicher Kompromiss gefunden werden könnte.
Während der Verhandlung war der Eindruck entstanden, die Vereine wären durch den DEB dahingehend getäuscht worden, dass sie sich mit den Nachwuchsmannschaften zwar beim DEB anmelden sollten, die Meldungen aber an den LEV NRW weitergegeben würden. Leider haben sich die Hoffnungen auf diesen Kompromiss nicht erfüllt. Vereinbart wurde, dass die betroffenen Vereine bis Montag, den 13. Juli 2015 verbindlich ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag abgeben sollten. Dies ist nicht geschehen, der Anwalt der drei Vereine erklärte kurz vor Ablauf der Beratungsfrist die angedachte vergleichsweise Regelung für gescheitert. Damit ist nun unvermeidbar, dass nach der zehntägigen Unterbrechung das Nachprüfungsverfahren vor dem Spielgericht wieder aufgenommen werden muss.
„Bei der Unterbrechung konnte man den Eindruck gewinnen, dass alle Parteien mit dem Kompromissvorschlag zufrieden waren. Warum dieser nun nicht angenommen wurde und der DEB nicht bereit ist, eine Kooperationsvereinbarung mit dem LEV NRW abzuschliessen, ist aus Sicht des LEV NRW nicht nachvollziehbar. Weiter gehende Spekulationen sind nicht zielführend. Auf jeden Fall wurde die Chance auf eine gütliche Einigung damit vertan“, lautet das Fazit von LEV NRW Pressesprecher Klaus Picker.: Verzicht auf die ausgesprochenen Sperren, Freigabe der drei Seniorenmannschaften für die DEB Oberliga Nord, Rückkehr der jeweiligen Nachwuchsmannschaften in den Spielverkehr des LEV NRW, analog zur der Ligenbildung, die am 10. Mai 2015 mit Zustimmung des DEB Sportdirektors Ernst Höfner in Dortmund erfolgte.
Leider haben sich die Hoffnungen auf diesen Kompromiss nicht erfüllt. Vereinbart wurde, dass die betroffenen Vereine bis Montag, den 13. Juli 2015 verbindlich ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag abgeben sollten. Dies ist nicht geschehen, der Anwalt der drei Vereine erklärte kurz vor Ablauf der Beratungsfrist die angedachte vergleichsweise Regelung für gescheitert. Damit ist nun unvermeidbar, dass nach der zehntägigen Unterbrechung das Nachprüfungsverfahren vor dem Spielgericht wieder aufgenommen werden muss.
„Bei der Unterbrechung konnte man den Eindruck gewinnen, dass alle Parteien mit dem Kompromissvorschlag zufrieden waren. Warum dieser nun nicht angenommen wurde und der DEB nicht bereit ist, eine Kooperationsvereinbarung mit dem LEV NRW abzuschliessen, ist aus Sicht des LEV NRW nicht nachvollziehbar. Weiter gehende Spekulationen sind nicht zielführend. Auf jeden Fall wurde die Chance auf eine gütliche Einigung damit vertan“, lautet das Fazit von LEV NRW Pressesprecher Klaus Picker.
„Bei der Unterbrechung konnte man den Eindruck gewinnen, dass alle Parteien mit dem Kompromissvorschlag zufrieden waren. Warum dieser nun nicht angenommen wurde und der DEB nicht bereit ist, eine Kooperationsvereinbarung mit dem LEV NRW abzuschliessen, ist aus Sicht des LEV NRW nicht nachvollziehbar. Weiter gehende Spekulationen sind nicht zielführend. Auf jeden Fall wurde die Chance auf eine gütliche Einigung damit vertan“, lautet das Fazit von LEV NRW Pressesprecher Klaus Picker.
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